VOB § 11 Vertragsstrafe in Verbindung mit §§ 339 bis 345 BGB, VOB §12 Abnahme Absatz 5 Nr.3 Vorbehalte wegen bekannter Mängel
noch schlimmer: VOB § 13 Gewährleistung Absatz 7 Satz 1
Sollten Ihnen diese Gedanken bei dem Wort Baureinigung als Projektleiter einer Baumaßnahme kurz vor der Eröffnungsfeier in den Sinn kommen, dann…..
haben Sie ein Problem!
Was macht den Unterschied zwischen Ihrem Berufs-Kollegen/in, der oder die direkt – der Nr. 1 in Dresden für Baureinigung, der ADVISA Service vertraut – und Ihnen aus?
Sie/er kann sich jetzt in Ruhe mit der Frage beschäftigen: “Welche Abendgarderobe kleidet mich am heutigen Abend am besten?“.
ADVISA Service-Baureinigung und Logistik erkämpft für Sie neue Zeiträume, wenn es in der Endphase einer Baumaßname um jede einzelne Stunde geht.